Appell an den Deutschen Bundestag

Neun Schüler, drei Lehrerinnen und drei Passanten sind am 11. März 2009 beim Winnender Schulmassaker erschossen worden, mit einer Sportwaffe. Schon nach dem Schulmassaker in Erfurt (2002) hatten Bundesregierung und Bundestag ausreichend Zeit, den Besitz von tödlichen Waffen für den Schießsport zu unterbinden. Wir brauchen kein halbherzig geändertes Waffengesetz. Wir wollen ein Verbot von Mordwaffen als Sportwaffen - sofort. Solche Waffen dürfen nicht länger verkauft und benutzt werden. Erst dann können Schulen wieder sichere Orte sein.

Als Mordwaffen sind hier gemeint: Schusswaffen, die für das Töten oder Verletzen von Menschen hergestellt werden, egal welchen Kalibers, sowie sonstige Schießsportwaffen, mit denen man leicht und schnell viele Menschen töten kann.


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Rechtsanwalt Heinrich Tettenborn, Volkhartstraße 7, 86152 Augsburg

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