Bundesverfassungsgericht bestätigt Sportwaffen-Wahnsinn


Bundesverfassungsgericht bestätigt Sportwaffen-Wahnsinn (15. Februar 2013)
David Černý, 1994

Karlsruhe, 15. Februar 2013: Das Bundesverfassungsgericht bestätigt den Wahnsinn tödlicher Sportwaffen. Es erklärt das deutsche Waffengesetz für "nicht verfassungswidrig". Das Gericht lehnt die Beschwerden von drei Mitstreitern der Initiative "Keine Mordwaffen als Sportwaffen!" vom Juli 2010 ab. Ziel der Beschwerdeführer, darunter Eltern von in Winnenden erschossenen Schülerinnen, ist ein Verbot aller tödlichen Sportwaffen, egal welchen Kalibers.

"Das Verfassungsgericht hat seine Chance vertan." (Frankfurter Rundschau/Berliner Zeitung, 16.2. 13)

Das Bundesverfassungsgericht hat nicht wie beantragt überprüft, ob die Schutzfunktion des Waffengesetzes im Sinne des Grundgesetzes wirksam ist. Es hat sich damit zufrieden gegeben, daß es im Waffengesetz überhaupt gesetzliche Bestimmungen zur Sicherheit gibt, egal, wie wirksam sie sind.
Das Gericht hat das Placebo "verschärftes Waffenrecht nach Winnenden" legitimiert.

Gegen die kaltherzige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts legen wir Beschwerde ein beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Zudem hofft die Initiative "Keine Mordwaffen als Sportwaffen!" auf mehr Unterschriften unter ihrem Appell zum Verbot tödlicher Sportwaffen.

Seit dem 15. Februar 2013 tickt die Zeitbombe des nächsten Sportwaffen-Amoklaufs mit Billigung des Bundesverfassungsgerichts.


Presse-Erklärungen zur Ablehnung

Reaktion Barbara Nalepa

Widerlegung der BVerfG-Entscheidung

Kurzfassung der Widerlegung
FAZ, 14. Mai 2013

MEDIEN-ECHO auf die Ablehnung

Ablehnung vom 15. Februar 2013

Verfassungsbeschwerde vom 21. Juli 2010


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