Vorbild England – Entwaffnung ist möglich


Dunblane Klasse

Die Dunblaner Schulklasse 1996


1996 erschoß ein Amokläufer im schottischen Dunblane sechzehn Erstklässler und ihre Lehrerin. Daraufhin erließ die britische Regierung ein Totalverbot privater Faustfeuerwaffen und ließ Tausende davon gegen Entschädigung einziehen - trotz des gewaltigen Protests von Schützenvereinen und Waffenlobby. Beherzte Bürger und die Zeitung "Sunday Mail" hatten mehr als eine Million Unterschriften für das sofortige Verbot von privaten Faustfeuerwaffen gesammelt. Seitdem hat es dort keinen Amoklauf mit einer solchen Legalwaffe gegeben.

Am 13. März 1996 betritt der 43jährige Thomas Hamilton die Turnhalle der Dunblaner Grundschule. Eigentlich wollte der die Schüler beim Morgenappell treffen, kam aber auf den vereisten Straßen nur langsam voran. Zwei Pistolen und zwei Revolver trägt er bei sich. Er trifft eine erste Klasse beim Sportunterrichtf. In drei Minuten ermordet er fünfzehn Erstklässler und ihre Lehrerin. Danach bringt er sich selbst um. Ein schwerverletztes Kind stirbt im Krankenhaus.

Ann Pearson, eine Freundin mehrerer Opfer-Familien, startet nach dem Massaker eine Initiative, die später als "Snowdrop-Kampagne" bekannt wird. Sie fordert das sofortige Verbot von privatem Waffenbesitz. 750.000 Menschen unterzeichnen den Aufruf binnen vier Monaten. Als die Gruppe um Ann Pearson ihren Appell samt Unterschriften im Juli überreicht, ist das bereits die zweite Petition. Die Zeitung Sunday Mail hatte schon 400.000 Unterschriften für ein Verbot von privatem Waffenbesitz gesammelt. Die Snowdrop-Gruppe berät sich außerdem mit dem Chef der Labout-Partei, Tony Blair, Prinzessin Diana u. a.

Die konservative Regierung reagiert und verbietet im Firearms (Amendment) Act 1997 den Kauf und Besitz großkalibriger Faustfeuerwaffen für Privatpersonen - trotz des gewaltigen Protests von Schützenvereinen und der Waffenlobby. Nach dem Regierungswechsel im Mai 1997 verabschiedet die Labour-Regierung den Firearms (Amendment) (No. 2) Act 1997: Auch alle kleinkalibrigen Faustfeuerwaffen sind fortan für Privatpersonen verboten. Ausgenommen von dem Verbot bleiben: Antique Schwarzpulver-Vorderladerpistolen, Kurzwaffen von historischem Interesse, deren Munition nicht mehr hergestellt wird, Kurzwaffen von historischem Interesse mit gegenwärtigen Kalibern (dürfen aber nicht zu Hause aufbewahrt werden, sondern in speziellen Schießsportzentren), Luftpistolen, Feuerwaffen, die per Definition keine Faustfeuerwaffen sind.

Vortrag Mick North

Gun Control Network


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