"Pumpgun-Verbot"


non violence

Das Werk "Non Violence" des schwedischen Künstlers Carl Fredrik Reuterswärd wurde 2005 im Garten des Bundeskanzleramts aufgestellt. Es ist eine Replik der Skulptur, die als Friedenssymbol seit 1988 auch vor dem Hauptsitz der Vereinten Nationen in New York steht. Im Deutschen Bundestag, ein paar hundert Meter vom verknoteten Revolver entfernt, weigert sich die Mehrheit der Abgeordneten seit Jahren, das Waffenrecht tatsächlich zu verschärfen.

Bei dem Amoklauf von Erfurt im April 2002 am Gutenberg-Gymnasium führte der Täter Robert S. zwei Waffen mit sich, eine 9-Millimeter-Pistole und eine Vorderschaft-Repetierflinte, umgangssprachlich auch als Pumpgun bezeichnet. Er tötete alle sechzehn Opfer mit der Pistole, die Pumpgun war wegen einer Ladehemmung nicht einsatzfähig.

Als bekannt wurde, dass nur durch diese Ladehemmung vermutlich ein noch größeres Blutbad verhindert wurde, erkannte die Politik schlagartig das Gefahrenpotenzial dieser Waffen in Privathand. Der damalige Bundesinnenminister Otto Schily im Mai 2002: "Es spricht sehr viel dafür, zumindest Pumpguns in Privatbesitz zu verbieten. Ich wüsste nicht, wofür Sportschützen eine solche Waffe brauchen", meinte Otto Schily im Magazin "Focus" (www.focus.de/politik/deutschland/waffen-ballermaenner-bremsen_aid_207 100.html).

Ende Mai 2002 wurde dann das geplante Pumpgun-Verbot formuliert - Mitteilung des Bundesinnenministeriums vom 31.5.2002: "... ziehen wir die waffenrechtlich nötigen Konsequenzen aus den schrecklichen Ereignissen in Erfurt. (...) Sogenannte Pumpguns werden künftig gänzlich verboten." (http://www.saechsischer-schuetzenbund.de/aktuelles/aktuelles_707.htm)

Während das allgemeine, novellierte Waffenrecht erst am 01.04.2003 in Kraft getreten ist, trat das "Pumpgun-Verbot" bereits nach der Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesanzeiger am 17.10.2002 in Kraft. Dies wurde vom Gesetzgeber mit "der besonderen Dringlichkeit" begründet.

Frühjahr 2009. Im Jahreskatalog 2008/09 des Waffenhändlers "Frankonia" wird auf Seite 52 eine Pumpgun des Typs Mossberg 590 Mariner angeboten, also exakt das Modell, das Robert S. am 30.10.2001 in der Erfurter "Frankonia"-Filiale kaufte (www.frankonia.de/shop/Mossberg_590_Mariner/_/bid/232074/cpage/0/tf/
landscape/productdetail.html
).

Die Firma "Frankonia" handelt absolut gesetzestreu, schauen wir uns das 2002 novellierte Waffenrecht genauer an - hier eine Information des Bundesinnenministeriums aus dem Jahr 2002, Zitat: "Mit dem Gesetz vom 11. Oktober 2002 wurde das Waffenrecht umfassend neu gefasst. In die Gesetzesnovelle sind die Verschärfungen aufgenommen worden, die in Reaktion des Amoklaufs in Erfurt am 26. April 2002 erarbeitet wurden. Diese waren: (...) Vorderschaftrepetierflinten mit Pistolengriff (sog. Pumpguns) sind verboten. (www.bmi.bund.de/DE/Themen/Sicherheit/Waffenrecht/Novelle2002/novelle2002_node.html).

Die zwei Worte "mit Pistolengriff" wurden im Sommer 2002 nachträglich in den Gesetzentwurf eingefügt. Handelsübliche Pumpguns besitzen einen Gewehrkolben. Es gibt die Möglichkeit, diesen Gewehrkolben zu entfernen und durch einen kleinen Pistolengriff zu ersetzen, wodurch die Waffe handlicher wird. Solche Pistolengriffe können in Deutschland im Internet ersteigert werden.

In Deutschland finden Vorderschaftrepetierer beim Sportschießen Anwendung, wie z. B. beim IPSC-Flintenschießen - seit mehr als 20 Jahren haben sich Pumpguns im sportlichen Schießen etabliert.

Durch das im Jahr 2002 in Kraft getretene angebliche Pumpgun-Verbot hat sich für Sportschützen nichts geändert - der Zugang zu Pumpguns wird nicht verhindert, das angebliche Verbot ist ein schlechter Witz. Durch das Pseudo-Verbot von Pumpguns wurde der Bevölkerung suggeriert "Die tun was!" - bei gleichzeitiger Zufriedenstellung der Waffenlobby.


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